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Informationen zum freigestellten Schülerverkehr

Die wichtigsten Informationen in Kürze!

  • Im Schulgesetz ist die Schülerbeförderung geregelt.
  • Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (aktuelle Rechtssprechung) müssen pro Fahrzeug mindestens fünf SchülerInnen befördert werden.
    (Genauere Informationen sind der Information der Stadt Landau auf unserer Homepage zu entnehmen)
  • Eine kurze Fahrzeit für die SchülerInnen wird von Seiten des Beförderungsunternehmens Malteser angestrebt, kann aber nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Auch Fahrzeiten über 60 Minuten sind möglich.
  • Abhol– und Bringzeiten sollten seitens der Familien fest in den Tagesablauf eingeplant werden. So kann die reibungslose Schülerbeförderung gewährleistet werden.
  • Es ist wichtig, dass die Beförderungskarten für das neue Schuljahr vollständig und rechtzeitig ausgefüllt werden. Bei Fragen zum Ausfüllen können Sie sich an das Schulbüro oder den Malteser Fahrdienst wenden. Die Daten müssen dem Fahrdienst bis zwei Wochen vor den Sommerferien vorliegen. Nur dann werden sie bei der Tourenplanung berücksichtigt.
  • Bitte teilen Sie Änderungen (Umzug, neuer Rollstuhl etc.) bei ihrem jeweiligen Fahrer umgehend mit (bis 1. bzw. 15. des Monats). Senden Sie die Information zusätzlich per Mail an den Malteser Fahrdienst.
  • Das Beförderungsunternehmen ist angehalten, die Eltern bei Änderungen und /oder Verspätungen rechtzeitig zu informieren.
  • Im Falle ansteckender Krankheiten Ihres Kindes bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu lassen.

Diese Informationen wurden gemeinsam mit der ÖPNV Stelle der Stadtverwaltung Landau erarbeitet.

Kontaktdaten:

Malteser Fahrdienst :

Telefon: 06348/ 972940
Email: fahrdienst-landau@~@malteser.org

ÖPNV Stelle Stadtverwaltung:

Telefon: 06341/136612
Email : oepnv@~@landau.de